BRÄG 2010 – Reform des Rechtsanwalts‑ und Notarwesens
abgestimmt am
10.12.2009
Zusammenfassung
Das BRÄG 2010 modernisiert das Anwalts‑ und Notarrecht, führt neue Treuhand‑Pflichten, stärkt Anti‑Geldwäsche‑Bestimmungen und ändert Wahlmodalitäten.
einfache MehrheitXXIV10.12.2009
Gesetz
Notar
Rechtsanwalt
Schwerpunkte
Einführung einer verpflichtenden Treuhandschaft für Rechtsanwälte mit Melde‑ und Berichtspflichten sowie einer Schwelle von 40 000 € für die Pflicht zur Nutzung einer Kammer‑Treuhandeinrichtung.
Erweiterung der Sorgfaltspflicht von Rechtsanwälten bei allen Finanz‑ und Immobilientransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen.
Einführung der Briefwahl für Kammermitglieder, inklusive farblich unterschiedlicher Wahlkuverts und einer eidesstattlichen Erklärung zur Unabhängigkeit der Stimmabgabe.
Verlängerung der Berufungsfrist für die Eintragung in die Rechtsanwaltsliste von 7 auf 14 Tage.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.