Das RÄG 2010 erhöht die Umsatzschwelle für die Rechnungslegungspflicht von 400 000 € auf 700 000 €, entfernt einige Bilanzwahlrechte und befreit kleine Konzernstrukturen von der Konsolidierungspflicht – alles ab dem 1. Januar 2010.
einfache MehrheitXXIV10.12.2009
Gesetz
Europäische Union
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Die Umsatzschwelle für die Rechnungslegungspflicht wird von 400 000 € auf 700 000 € erhöht; ein Überschreiten muss mindestens 300 000 € betragen, damit die Pflicht im nächsten Geschäftsjahr greift.
Das Aktivierungswahlrecht für Aufwendungen zum Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebs wird abgeschafft, sodass solche Aufwendungen künftig nicht mehr als Bilanzposten ausgewiesen werden dürfen.
Der Geschäfts‑ bzw. Firmenwert muss künftig aktiviert werden, also als Vermögenswert in die Bilanz aufgenommen und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Die erweiterte Abschreibungsmöglichkeit für Umlaufvermögen (Abschreibungen, die über das Niederstwertprinzip hinausgehen) wird aufgehoben; künftig gilt nur das klassische Niederstwertprinzip.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.