Einführung des Kinderbeistands in familienrechtlichen Verfahren
abgestimmt am
10.12.2009
Zusammenfassung
Das Gesetz führt den Kinderbeistand ein – eine vom Gericht bestellte Fachperson, die Kinder in Obsorge‑ und Besuchsrechtsverfahren unterstützt, informiert und ihre Sicht dem Gericht vorträgt.
einfache MehrheitXXIV10.12.2009
Gesetz
junger Mensch
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Ein Kinderbeistand wird bei intensiven Streitigkeiten zwischen den Eltern für Minderjährige unter 14 Jahren (bei Bedarf bis 16) bestellt.
Die Justizbetreuungsagentur darf Verträge über die Bereitstellung von Kinderbeiständen abschließen und ist für deren Qualitätssicherung verantwortlich.
Die Verfahrenshilfe kann auch für die Kosten des Kinderbeistands beantragt werden, wenn die Eltern sie nicht tragen können.
Gebühren: 400 € je Partei für die ersten sechs Monate, danach 250 € je Partei pro weitere zwölf Monate.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.