Reform des Strafvollzugsrechts – neue Regelungen zu Entlassung, Doping‑Betrug, Überwachung und Hygiene
abgestimmt am
10.12.2009
Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Strafvollzugsrecht: Er regelt die Berechnung der bedingten Entlassung, führt einen Doping‑Betrugstatbestand ein, erweitert Ermittlungsbefugnisse, schränkt gemeinnützige Leistungen ein, verankert die Justizwache, legt strengere Daten‑ und Hygienestandards fest und schafft Kontrollen für Drogenkonsum.
einfache MehrheitXXIV10.12.2009
Gesetz
Baupolitik
Strafrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
Der Antrag präzisiert die Berechnung des Stichtages bei bedingter Entlassung, indem die tatsächlich in Haft verbrachte Zeit vom Strafzeitpunkt abgezogen wird.
Ein neuer Straftatbestand für schweren Doping‑Betrug wird eingeführt, der das Täuschen über verbotene Substanzen im Sport unter Strafe stellt.
Erweiterte Befugnisse für die Fahndung nach flüchtigen Verurteilten, inklusive Observation, verdeckter Ermittlung und Beschlagnahme von Gegenständen, gelten nur bei Straftaten mit Mindeststrafe von einem Jahr.
Gemeinnützige Leistungen dürfen nicht mehr bei Ersatzfreiheitsstrafen von neun Monaten oder länger erbracht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.