Dienstrechts‑Novelle 2009 – Modernisierung des öffentlichen Dienstes
abgestimmt am
11.12.2009
Zusammenfassung
Die 2. Dienstrechts‑Novelle 2009 modernisiert das Beamten- und Angestelltengesetz, führt ein Anti‑Mobbing‑Verbot ein, erweitert den Berufszugang für EU‑Staatsangehörige und Flüchtlinge und legt neue Pflichten zu elektronischen Personalverzeichnissen sowie Fortbildung für Führungskräfte fest.
einfache MehrheitXXIV11.12.2009
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
Der Zugang zu öffentlichen Ämtern wird auf EU‑Staatsangehörige, anerkannte Flüchtlinge und Personen mit subsidiärem Schutzstatus ausgeweitet.
Ein explizites Mobbing‑Verbot wird eingeführt, das allen Beschäftigten ein respektvolles Miteinander vorschreibt.
Führungskräfte müssen innerhalb von drei Jahren nach Übernahme ihrer Funktion an verpflichtenden Weiterbildungs‑ und Trainingsmaßnahmen teilnehmen.
Beamtinnen und Beamte können für bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr im Ausland tätig werden, wenn die Entsendung im Zusammenhang mit den Aufgaben des Bundesheeres steht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.