Annahme des Beitritts von San Marino zum Haager Kindesentführungsübereinkommen
abgestimmt am
11.03.2009
Zusammenfassung
Österreich erklärt die Annahme des Beitritts der Republik San Marino zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. Die Maßnahme verursacht weder Kosten noch zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
einfache MehrheitXXIV11.03.2009
Andere
Bürgerliches Recht
internationales Abkommen
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Österreich nimmt den Beitritt San Marinos zum Haager Kindesentführungsübereinkommen an.
Die Annahme bedarf nur der Zustimmung des Nationalrats; eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.
Das Übereinkommen wird zwischen Österreich und San Marino am ersten Tag des dritten Kalendermonats nach Hinterlegung der Annahmeerklärung wirksam.
Für die Maßnahme entstehen keine finanziellen, wirtschaftlichen oder administrativen Belastungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.