Erweiterung der Datenzugriffsrechte für Arbeitsinspektorate und Klarstellung von Zuständigkeiten
abgestimmt am
10.12.2009
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert die Befugnisse der Arbeitsinspektorate, indem es ihnen elektronischen Zugriff auf eine zentrale Datenbank für Meldungen über entsandte Arbeitnehmer gewährt und die Sozialversicherungsträger verpflichtet, entsprechende Daten zu übermitteln. Gleichzeitig werden alte Meldepflichten aufgehoben und Zuständigkeiten für Verwaltungsübertretungen klar definiert.
einfache MehrheitXXIV10.12.2009
Gesetz
Informatik
Gewerbeaufsicht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Die Arbeitsinspektorate dürfen künftig elektronisch auf die KIAB‑Datenbank zugreifen, um Meldungen über entsandte Arbeitnehmer einzusehen.
Die Träger der Sozialversicherung müssen den Arbeitsinspektoraten automatisiert Daten zu Versicherungszeiten übermitteln, die für Kontrollen nötig sind.
Die bisherige Pflicht, Meldungen über entsandte Arbeitnehmer an die zentrale Koordinationsstelle zu schicken, wird aufgehoben – die Daten werden nun direkt von der KIAB bereitgestellt.
Verwaltungsübertretungen nach dem ASVG gelten als im Bezirk begangen, in dem der Betriebssitz liegt – das beseitigt Zuständigkeitskonflikte.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.