Erweiterung der Ministerbefugnis & Gleichbehandlung ausländischer Verkehrsunternehmen
abgestimmt am
24.03.2010
Zusammenfassung
Der Antrag erweitert die Befugnisse des Verkehrsministers, damit er in Verwaltungsverfahren weitere Unterlagen zum Arbeitnehmerschutz regeln kann, und schafft einheitliche Zustellungsregeln für ausländische Schifffahrts‑ und Eisenbahnunternehmen.
einfache MehrheitXXIV24.03.2010
Gesetz
Gewerbeaufsicht
Verwaltungsrecht
Schienentransport
See- und Binnenschiffsverkehr
Schwerpunkte
Der Minister kann per Verordnung nun auch für andere Unterlagen als Gutachten und öffentliche Urkunden festlegen, wie der Arbeitnehmerschutz in Verwaltungsverfahren nachzuweisen ist.
Ausländischen Schifffahrtsunternehmen kann über den Schiffsführer eines ihrer Fahrzeuge wirksam zugestellt werden.
Ausländischen Eisenbahnunternehmen kann über den Triebfahrzeugführer oder das Personal eines Fahrzeugs wirksam zugestellt werden.
Die bestehenden Bestimmungen des § 15 VAIG bleiben unverändert und gelten weiterhin.
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