Jährliche Inflationsanpassung der Austro‑Control‑Gebühren
abgestimmt am
24.03.2010
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt eine jährliche, inflationsbasierte Anpassung der Austro‑Control‑Gebühren ein, die vom Verkehrs‑ und Finanzminister gemeinsam per Verordnung festgelegt wird.
einfache MehrheitXXIV24.03.2010
Gesetz
Luftverkehr
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie muss im Einvernehmen mit dem Finanzminister die Gebühren der Austro‑Control‑Gebührenverordnung jedes Jahr zum 1. Jänner an die allgemeine Preisentwicklung anpassen.
Die Berechnung der Anpassung erfolgt anhand des Jahresdurchschnitts der Änderungsrate des harmonisierten Verbraucherpreisindex, wie von EUROSTAT für den Juli des Vorjahres veröffentlicht.
Die ermittelten Beträge werden auf volle Euro gerundet, bevor sie per Verordnung wirksam werden.
Der neue § 6 Abs. 3 tritt mit dem Tag nach seiner Kundmachung in Kraft, wie in § 17 Abs. 5 festgelegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.