Zusatzprotokoll III – Einführung des Roten Kristalls
abgestimmt am
26.02.2009
Zusammenfassung
Das Zusatzprotokoll III ergänzt die Genfer Konventionen um das neutrale Schutzzeichen „Roter Kristall“, das wie das Rote Kreuz und der Rote Halbmond verwendet werden kann und gleiche Schutzrechte genießt.
einfache MehrheitXXIV26.02.2009
Andere
Zivilschutz
internationales Abkommen
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Das Protokoll führt ein neues, neutrales Schutzzeichen – den Roten Kristall – ein, das denselben rechtlichen Status wie das Rote Kreuz und den Roten Halbmond hat.
Nationale Gesellschaften dürfen das neue Emblem zusammen mit bereits anerkannten Symbolen oder anderen von ihnen genutzten Emblemen kombinieren.
Medizinische Dienste und Seelsorgepersonal können jedes anerkannte Schutzzeichen, einschließlich des Roten Kristalls, vorübergehend einsetzen, wenn dies den Schutz erhöht.
Der Missbrauch von Schutzzeichen wird streng geahndet; bestehende Regelungen zu Missbrauch gelten gleichermaßen für das neue Emblem.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.