Steuerreformgesetz 2009 – Änderungen im Einkommensteuergesetz
abgestimmt am
11.03.2009
Zusammenfassung
Das Steuerreformgesetz 2009 senkt Einkommen‑ und Lohnsteuersätze, erhöht Kinderabsetzbeträge, führt einen Kinderfreibetrag ein, erweitert absetzbare Kinderbetreuungskosten und legt neue Regeln für Spenden und Gewinnfreibeträge fest.
einfache MehrheitXXIV11.03.2009
Gesetz
Religion
Steuerwesen
Zivilschutz
Sozialpolitik
Politik der Zusammenarbeit
Schwerpunkte
Der steuerfreie Grundbetrag wird von 10 000 € auf 11 000 € erhöht, wodurch rund 160 000 Personen zusätzlich keine Einkommensteuer zahlen.
Der Kinderabsetzbetrag wird von 50,90 € auf 58,40 € pro Kind und Monat erhöht; ein neuer Kinderfreibetrag von 220 € pro Jahr (bzw. 132 € bei Doppelanspruch) wird eingeführt.
Kinderbetreuungskosten können bis zu 2 300 € pro Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Betreuung in einer anerkannten Einrichtung erfolgt.
Der Gewinnfreibetrag wird von 10 % auf 13 % des Gewinns angehoben (max. 100 000 €); für Gewinne bis 30 000 € entfällt das Investitionserfordernis.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.