Umsetzung der EU‑Fahrgastrechte und Neuregelungen für Triebfahrzeugführer
abgestimmt am
24.03.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz setzt die EU‑Verordnung über Fahrgastrechte um, führt eine Jahreskarten‑Entschädigungsregelung ein und ändert das Eisenbahngesetz, u. a. durch neue Vorschriften für Triebfahrzeugführer und die Schienen‑Control‑GmbH.
einfache MehrheitXXIV24.03.2010
Gesetz
Schienentransport
Schwerpunkte
Der neue Paragraph 1h definiert den grenzüberschreitenden Personenverkehr als Beförderung über mindestens eine EU‑Grenze mit dem Hauptzweck der Personenbeförderung zwischen Bahnhöfen verschiedener Mitgliedstaaten.
Das Führen von Triebfahrzeugen ist verboten, wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Suchtmitteln oder Krankheit steht.
Der Bundesminister kann per Verordnung Kategorien von Tätigkeiten festlegen, für die eine spezielle Ausbildung und Zertifizierung erforderlich ist.
Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen ihre Entschädigungsbedingungen (inklusive der Jahreskarten‑Regelung) veröffentlichen und der Schienen‑Control‑GmbH vorlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.