Erweiterung des SUA‑Übereinkommens zur Bekämpfung terroristischer Handlungen auf See
abgestimmt am
24.03.2010
Zusammenfassung
Das 2005er Protokoll erweitert das SUA‑Übereinkommen, indem es den Einsatz und die Beförderung von Sprengstoffen, chemischen, biologischen und atomaren Waffen sowie gefährlichen Stoffen auf Schiffen strafbar macht und juristische Personen für terroristische Handlungen haftbar macht. Zudem werden die Gerichtsbarkeitsgrundsätze und die internationale Zusammenarbeit bei der Verfolgung solcher Straftaten ausgebaut.
einfache MehrheitXXIV24.03.2010
Andere
internationales Abkommen
See- und Binnenschiffsverkehr
Schwerpunkte
Erweiterung des Tatbestands: Der Einsatz von Sprengstoffen, chemischen, biologischen und atomaren Waffen sowie gefährlichen Stoffen auf Schiffen wird strafbar gemacht.
Strafbarkeit der Beförderung von Sprengstoffen, radioaktivem Material, chemischen, biologischen und atomaren Waffen sowie gefährlichen Stoffen an Bord eines Schiffes.
Einführung einer Haftungsregelung für juristische Personen, die durch ihre Leitungs- oder Kontrollfunktion terroristische Handlungen ermöglichen.
Erweiterung der Gerichtsbarkeitsgrundsätze (Flaggen‑, Territorial‑ und Personalitätsprinzip) auf die neuen Straftaten.
Protokoll von 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden
Protokoll von 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden
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