Protokoll & Zusatzprotokoll zur Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens (Österreich‑Irland, 2009)
abgestimmt am
25.03.2010
Zusammenfassung
Das 2009 unterzeichnete Protokoll und Zusatzprotokoll ändern Artikel 25 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und Irland. Sie regeln den vertraulichen Austausch von steuerrelevanten Informationen, gelten für Anfragen zu Steuerzeiträumen ab dem 1. Januar 2010 und sollen die steuerliche Transparenz nach OECD‑Standard erhöhen.
einfache MehrheitXXIV25.03.2010
Andere
Finanzwesen
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Die Behörden beider Staaten tauschen steuerrelevante Informationen aus, die für die Anwendung des Abkommens wesentlich sind.
Erhaltene Informationen gelten als vertraulich und dürfen nur von Behörden genutzt werden, die mit Steuererhebung, -festsetzung oder -vollstreckung betraut sind.
Die Weitergabe von Informationen darf nicht gegen das nationale Recht verstoßen, keine Geschäftsgeheimnisse offenbaren und nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen.
Ein Staat muss, wenn er um Informationen bittet, alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, die Daten zu beschaffen – selbst wenn er sie nicht für eigene Steuerzwecke benötigt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.