Änderung von Artikel 23 zum OECD‑Standard für Steuerinformation
abgestimmt am
25.03.2010
Zusammenfassung
Das Protokoll von 2009 ändert Artikel 23 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und Schweden, um den OECD‑Standards zu entsprechen. Es regelt den vertraulichen Austausch relevanter Steuerinformationen und tritt für Steuerzeiträume ab dem 1. Januar 2010 in Kraft.
einfache MehrheitXXIV25.03.2010
Andere
Finanzwesen
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Artikel 23 des Doppelbesteuerungsabkommens wird neu formuliert, um den OECD‑Standard für steuerliche Transparenz zu erfüllen.
Die Vertragsstaaten tauschen nur solche Steuerinformationen aus, die für die Besteuerung wesentlich und relevant sind.
Alle erhaltenen Informationen gelten als vertraulich und dürfen ausschließlich von Behörden genutzt werden, die mit der Steuererhebung, -festsetzung oder -vollstreckung betraut sind.
Ein Staat darf keine Auskünfte erteilen, wenn sie Geschäftsgeheimnisse, Berufsgeheimnisse oder das öffentliche Interesse (ordre public) verletzen würden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.