Einmalige Bedarfszuweisung von 11,473 Mio. € an Gemeinden (2010)
abgestimmt am
24.02.2010
Zusammenfassung
Der Bundesgesetz-Entwurf führt 2010 eine einmalige finanzielle Zuweisung von 11,473 Mio. € an die österreichischen Gemeinden ein, um Belastungen durch Getränkesteuer‑Rückzahlungen auszugleichen; finanziert wird das über einen Vorwegabzug bei der Körperschaftsteuer.
einfache MehrheitXXIV24.02.2010
Gesetz
Steuerwesen
Finanzausgleich
Schwerpunkte
Der Bund gewährt im Jahr 2010 eine einmalige Bedarfszuweisung von insgesamt 11,473 Mio. € an die Gemeinden, um deren Haushaltsgleichgewicht nach den Belastungen durch Getränkesteuer‑Rückzahlungen zu sichern.
In § 8 Abs. 2 wird definiert, dass vom Reinertrag der Abgaben verschiedene Beträge (Umsatzsteuer‑Ausgaben für Gesundheits‑/Sozialbeihilfen, 7,25 Mio. € für Gesundheitsförderung, Tabaksteuern an Krankenkassen, 14,5 Mio. € Kfz‑Steuer und 11,473 Mio. € Körperschaftsteuer) abzuziehen sind, bevor das Nettoaufkommen ermittelt wird.
Die Änderungen treten rückwirkend zum 1. Jänner 2008 in Kraft, sodass die Bedarfszuweisung und die Anpassungen des Reinertrags bereits für das Haushaltsjahr 2008 gelten.
Bei der Tabaksteuer wird ein Teil des Betrags an den Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger überwiesen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.