Einrichtung der KommAustria und umfassende Medienreform
abgestimmt am
17.06.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz richtet die neue Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) ein, definiert deren Aufgaben, Organisation und Finanzierung, schafft die RTR‑GmbH als operative Einheit, führt ein Qualitätssicherungssystem für den ORF ein, legt Medien‑ und Telekom‑Finanzierungsbeiträge fest, erweitert Gleichstellungsmaßnahmen und modernisiert das Audiovisuelle Mediendienste‑Gesetz (AMD‑G).
2/3 MehrheitXXIV17.06.2010
Gesetz
Verfassung
Schwerpunkte
Gründung der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) als zentrale Aufsichtsinstanz für elektronische Medien, Rundfunk und Telekommunikation mit fünf unabhängigen Mitgliedern.
Einrichtung der RTR‑GmbH als operative Einheit, die KommAustria, die Telekom‑Control‑Kommission und die Post‑Control‑Kommission unterstützt; Finanzierung erfolgt über feste Jahresbeiträge (z. B. 13,5 Mio € für den Fernsehfonds) und Bundesmittel.
Einführung eines umfassenden Qualitätssicherungssystems und einer jährlichen Berichtspflicht für den ORF, um Transparenz und Programmqualität zu sichern.
Festlegung von Finanzierungsbeiträgen und Schwellenwerten für die Telekom‑ und Medien‑Branchen (z. B. 2 Mio € jährlich für Telekommunikation, 1 211 550 € für Medien).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.