Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 – Modernisierung des Insolvenzverfahrens
abgestimmt am
21.04.2010
Zusammenfassung
Das IRÄG 2010 modernisiert das österreichische Insolvenzrecht: Konkursordnung wird in Insolvenzordnung umbenannt, neue Regelungen zu Räumungsexekution und Zwangsverwaltung werden eingeführt, Fristen für Zinsforderungen verlängert und ein umfassendes Sanierungsplan‑Verfahren etabliert. Inkrafttreten 1. Juli 2010; die alte Ausgleichsordnung wird aufgehoben.
einfache MehrheitXXIV21.04.2010
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Umbenennung der Konkursordnung in Insolvenzordnung und Anpassung der Überschriften, sodass das Verfahren nun als Insolvenz‑ bzw. Sanierungsverfahren bezeichnet wird.
Ein Insolvenzverfahren wird bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eröffnet; die Bestimmungen gelten für beide Verfahren, solange nichts anderes angegeben ist.
Mit Eröffnung des Verfahrens wird das gesamte Vermögen des Schuldners – die Insolvenzmasse – dem Gericht entzogen und kann nicht mehr frei verwendet werden.
Einführung von Räumungsexekution und Zwangsverwaltung: beide Maßnahmen sind zeitlich begrenzt (maximal bis zum Ablauf des Kalendermonats nach Eröffnung).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.