Novelle zum Berufsausbildungsgesetz – Integrative Ausbildung, neue Vertrauensräte und erweiterte Auslandsanrechnung
abgestimmt am
20.05.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Berufsausbildungsgesetz: Es modernisiert Begriffe, aktualisiert Ministerbezeichnungen, führt die integrative Berufsausbildung mit neuen Unterstützungs‑ und Prüfungsregelungen ein, schafft überbetriebliche Ausbildungsstätten (§ 8c) und einen Vertrauensrat (§ 30c) sowie erweitert die Anrechnungszeit ausländischer Ausbildung von vier auf sechs Monate pro Lehrjahr.
einfache MehrheitXXIV20.05.2010
Gesetz
Arbeitsrecht
junger Mensch
Schwerpunkte
Die Bezeichnung von Unternehmensformen wird geändert: „Personengesellschaften des Handelsrechts“ wird durch „offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften“ ersetzt.
Der Name des zuständigen Ministers wird überall auf „Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend“ aktualisiert.
Bei einem Wechsel in die integrative Berufsausbildung ist kein Vermittlungsversuch durch das Arbeitsmarktservice mehr nötig.
Die Berufsausbildungsassistenz unterstützt Lernende bei der Festlegung von Ausbildungsinhalten, -zielen und -dauer sowie bei Abschlussprüfungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.