Sozialversicherungs‑Änderungsgesetz 2010 – Erweiterung der Notstandshilfe
abgestimmt am
07.07.2010
Zusammenfassung
Das SVÄG 2010 stärkt die soziale Absicherung von Langzeitarbeitslosen, indem es Mindestsicherungs‑Elemente in die Notstandshilfe einführt und das Antragsverfahren digitalisiert. Gleichzeitig werden neue Regelungen zur Einkommensanrechnung und zu Ergänzungsbeträgen festgelegt.
einfache MehrheitXXIV07.07.2010
Gesetz
Sozialpolitik
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld gilt rückwirkend ab dem Tag der Arbeitslosigkeit, wenn die Geltendmachung innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt erfolgt oder am ersten Werktag nach einem Wochenende/Feiertag.
Personen, die wegen Anrechnung des Partnereinkommens keine Notstandshilfe erhalten, behalten Anspruch auf Kranken‑ und Pensionsversicherung für die Dauer der übrigen Voraussetzungen.
Das Ausmaß der täglichen Notstandshilfe wird gesetzlich festgelegt: 95 % des Grundbetrages plus 95 % des Ergänzungsbetrages, mindestens jedoch 92 % des Grundbetrages, jeweils gerundet auf den nächsten Cent.
Anträge auf Arbeitslosengeld können über das eAMS‑Konto gestellt werden; bei fehlender Fristverlängerung muss die Person innerhalb von zehn Tagen persönlich beim AMS vorsprechen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.