Novelle zum LMSVG: Register, Notfallplan, Einfuhrkontrollen & Gebühren
abgestimmt am
21.04.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetz, führt ein elektronisches Register, neue Definitionen für Zusatzstoffe, einen Notfallplan und Sofortmaßnahmen ein und regelt Einfuhrkontrollen sowie Gebühren für Rückstandshöchstgehalte.
einfache MehrheitXXIV21.04.2010
Gesetz
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
Ein neuer Registerabschnitt (§ 20a) wird eingeführt, in den alle Betriebe des Lebensmittelbereichs eingetragen werden müssen.
Die Definitionen von Lebensmittelzusatzstoffen werden erweitert: Enzyme (§ 5a) und Aromen (§ 5b) werden jetzt explizit als eigene Kategorien aufgeführt.
Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit erhält die Aufgabe, Rückstandshöchstgehalte nach EU‑Verordnung 396/2005 zu bestimmen und zu verwalten.
Ein jährlicher Lebensmittelsicherheitsbericht und ein Notfallplan werden eingeführt; der Bericht muss bis zum 30. Juni des Folgejahres veröffentlicht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.