Sanktionengesetz 2010 – Umsetzung internationaler Sanktionen in Österreich
abgestimmt am
20.05.2010
Zusammenfassung
Das Sanktionengesetz 2010 regelt, wie Österreich Sanktionen der UN und EU umsetzt, indem es die Nationalbank befugt, Vermögenswerte von Personen und Einrichtungen zu blockieren, weitere Maßnahmen wie Beschlagnahmen oder Reiseverbote anzuordnen und Strafen für Verstöße festlegt.
einfache MehrheitXXIV20.05.2010
Gesetz
Internationale Beziehungen
Schwerpunkte
Die Oesterreichische Nationalbank kann auf Anordnung der Bundesregierung Vermögenswerte von Personen und Einrichtungen, die mit Terrorismus oder anderen Sanktionen in Verbindung stehen, einfrieren.
Die Bereitstellung von Vermögenswerten an die genannten Personen und Einrichtungen wird verboten.
Die Bundesregierung kann weitere Maßnahmen anordnen, wie Beschlagnahme und Verfall von Verkehrsmitteln, Verbot von Dienstleistungen sowie Befreiung von zivilrechtlichen Forderungen.
Humanitäre Ausnahmen erlauben die Nutzung eingefrorener Gelder für Grundbedürfnisse und bestimmte Zahlungen (Steuern, Gebühren, etc.).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.