Glücksspielgesetz‑Novelle 2008: Klarstellung, Schutz und neue Abgaben
abgestimmt am
16.06.2010
Zusammenfassung
Die Novelle 2008 modernisiert das österreichische Glücksspielrecht, definiert Glücksspiele klar, regelt Ausspielungen, führt neue Spielerschutz‑ und Geldwäschevorgaben ein und legt eine einheitliche Glücksspielabgabe von 16 % fest.
einfache MehrheitXXIV16.06.2010
Gesetz
Glücksspiel
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert Glücksspiele eindeutig als Zufallsspiele und gibt dem Finanzminister das Recht, weitere Spiele per Verordnung hinzuzufügen.
Ausspielungen werden als unternehmerische Glücksspiele definiert; verbotene Ausspielungen sind solche ohne Konzession, die nicht vom Monopol ausgenommen sind.
Kleine Ausspielungen zum Zeitvertreib und mit Einsätzen bis 1 € (bzw. 10 € bei Turnier‑Kartenspielen) sind vom Glücksspielmonopol ausgenommen.
Konzessionen werden nach einer öffentlichen, transparenten Interessentensuche vergeben; Bewerber müssen Sitz in der EU/EWR haben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.