Das Abänderungsgesetz 2010 modernisiert die österreichische Steuerlandschaft: Es definiert öffentliche Mittel neu, streicht Tabak‑Befreiungen, passt Kind‑Unterhaltsregeln an, vereinfacht Unternehmensgruppen, fordert Transparenz von Privatstiftungen, führt Reverse‑Charge für Emissionszertifikate ein und senkt die Versandhandels‑Schwelle.
einfache MehrheitXXIV20.05.2010
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
Die Definition von "öffentlichen Mitteln" wird erweitert, sodass Förderungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts, EU‑Einrichtungen und bestimmten privaten Gesellschaften als öffentliche Mittel gelten.
Die steuerliche Befreiung für Freitabak, Freizigarren und Freizigaretten wird aufgehoben.
Die Unterhaltsabsetzbetragsregelung für Kinder, die nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen leben, wird auf Kinder im EU‑ bzw. EWR‑Raum begrenzt; für Kinder im Drittland erfolgt keine steuerliche Abgeltung mehr.
Beteiligungsgemeinschaften dürfen künftig nicht mehr als Mitbeteiligte einer anderen Unternehmensgruppe auftreten; bestehende Gruppen haben bis zum 31. Dezember 2020 Zeit zur Umstrukturierung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.