Stärkung der Geldwäsche‑ und Terrorismusfinanzierungsprävention in Gewerbe‑, Treuhand‑ und Bilanzbuchhaltungsberufen
abgestimmt am
20.05.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz stärkt die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, indem es neue Pflichten für bestimmte Gewerbetreibende einführt und strengere Überwachungs- sowie Meldepflichten festlegt.
einfache MehrheitXXIV20.05.2010
Gesetz
Handel
Industrie
öffentliche Sicherheit
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Die Gewerbeordnung wird um die §§ 365m‑365z erweitert, sodass alle betroffenen Gewerbetreibenden die EU‑Geldwäscherichtlinie und FATF‑Empfehlungen einhalten müssen.
Immobilienmakler, Unternehmensberater und ähnliche Dienstleister werden ausdrücklich in die Geldwäsche‑Präventionspflichten einbezogen.
Die Geldwäschemeldestelle übernimmt Verdachtsmeldungen, während die Gewerbebehörde (§ 333) für die fortlaufende Überwachung und Sanktionierung verantwortlich ist.
Gewerbetreibende müssen bei erhöhtem Risiko verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden, Transaktionen genauer prüfen und schriftlich dokumentieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.