Novelle des Tierschutzgesetzes – Klarere Zuständigkeiten, Hundetrainings‑Regelung und neue Tierschutz‑Gremien
abgestimmt am
09.07.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Tierschutzgesetz, um Zuständigkeiten bei Bewilligungen zu klären, eine Verordnungsermächtigung für Hundetraining einzuführen, verpflichtende Hunde‑Meldepflichten zu schaffen und neue Gremien zur Beratung und Koordination einzurichten.
einfache MehrheitXXIV09.07.2010
Gesetz
Gliedstaat
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
Klare Zuständigkeitsregelung: Die Behörde, in deren Sprengel die Tierhaltung, -mitwirkung oder -verwendung stattfindet, ist für die Erteilung von Bewilligungen zuständig.
Einrichtung einer Verordnungsermächtigung, mit der der Bundesminister für Gesundheit detaillierte Regeln für Ausbildung und Verhaltenstraining von Hunden festlegen kann.
Jeder Hundehalter muss sein Tier innerhalb eines Monats nach Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme melden und dabei Art und Nummer des amtlichen Lichtbildausweises angeben.
Einrichtung einer Tierschutzkommission und eines Vollzugsbeirates, die den Bundesminister beraten, Richtlinien erarbeiten und den Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern koordinieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.