Gesetz zur Stärkung der Geldwäsche‑ und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung
abgestimmt am
20.05.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz verschärft Sorgfaltspflichten für Rechtsanwälte und Notare, erweitert den Vortatenkatalog im Strafgesetzbuch und erleichtert die Auskunft über Bankkonten, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksamer zu bekämpfen.
einfache MehrheitXXIV20.05.2010
Gesetz
Notar
Finanzwesen
Rechtsanwalt
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Rechtsanwälte und Notare müssen künftig anhand einer risikobasierten Beurteilung Informationen über Zweck und Art der Geschäftsbeziehung einholen und diese fortlaufend überwachen.
Bei besonders komplexen Geschäften oder wenn der Kunde aus einem von der FATF als Hochrisikoland eingestuften Staat stammt, ist erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich.
Der Text verknüpft die Berufsregeln mit der Geldwäschemeldestelle des Bundeskriminalamtes, sodass Meldungen zentral koordiniert werden können.
Der Vortatenkatalog des Strafgesetzbuches wird erweitert und umfasst nun auch Vermögensdelikte, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, sowie gewerbsmäßige Verstöße gegen den gewerblichen Rechtsschutz.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.