Novelle zum Filmförderungsgesetz – Gender‑Neutralität, Abschaffung des Filmrates und flexible Sperrfristen
abgestimmt am
07.07.2010
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf streicht den Österreichischen Filmrat, führt gender‑gerechte Formulierungen ein, verlangt ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis im Aufsichtsrat und verlagert die Festlegung von Bildträger‑ und Fernsehnutzungsrechten in die Förderungsrichtlinien, um mehr Flexibilität zu ermöglichen.
einfache MehrheitXXIV07.07.2010
Gesetz
Filmindustrie
Schwerpunkte
Der Paragraph 2a, der den Österreichischen Filmrat regelte, wird vollständig gestrichen; damit entfällt das beratende Gremium.
Ein neuer Absatz (§ 5 Abs. 2a) verlangt ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats.
Ein Mitglied des Aufsichtsrats kann bei einer schweren, dauerhaften Erkrankung abberufen werden – die Formulierung wird von „körperlichen oder geistigen Gebrechen“ zu „schwerer, dauerhafter Erkrankung“ geändert.
Die detaillierten Sperrfristen für Bildträger‑ und Fernsehnutzungsrechte werden aus dem Gesetz entfernt; künftig legt der Aufsichtsrat sie in den Förderungsrichtlinien fest, um schneller reagieren zu können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.