Bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung zur Armutsbekämpfung
abgestimmt am
07.07.2010
Zusammenfassung
Die Vereinbarung führt eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung ein, die pauschale Geldleistungen für Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Gesundheitsversorgung sowie begleitende Beratungs‑ und Arbeitsmarktmaßnahmen bereitstellt.
einfache MehrheitXXIV07.07.2010
Andere
Gliedstaat
Föderalismus
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Einführung einer bundesweiten Bedarfsorientierten Mindestsicherung, die pauschalierte Geldleistungen für Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Gesundheitsversorgung bereitstellt.
Der Bund erhöht die Ausgleichszulage und stärkt die mindestsichernden Elemente der Arbeitslosenversicherung, um die Notstandshilfe zu verbessern.
Die Länder übernehmen die eigentliche Leistungserbringung und passen die Mindeststandards an den Ausgangswert (Ausgleichszulage minus Krankenversicherungsbeitrag) an.
Ein One‑Stop‑Shop beim AMS wird eingerichtet, um Anträge zu bündeln und die Reintegration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.