Europäisches Übereinkommen über die wichtigsten inneren Wasserstraßen internationalen Gewichts (SMVP)
Zusammenfassung
Das Übereinkommen legt ein koordiniertes Netzwerk von Binnenwasserstraßen (E‑Wasserstraßen) und zugehörigen Häfen fest, definiert technische Mindeststandards und regelt das Inkrafttreten nach Hinterlegung von Ratifikationsurkunden.einfache Mehrheit XXIV 16.06.2010
Andere
internationales Abkommen
See- und Binnenschiffsverkehr
Schwerpunkte
- Das Abkommen definiert das "E‑Wasserstraßennetz" als ein koordiniertes Netzwerk von Binnenwasserwegen und zugehörigen Häfen, das von den Vertragsparteien im Rahmen ihrer nationalen Programme umgesetzt werden soll.
- Technische und betriebliche Mindestanforderungen (Klassen IV‑VII, Tiefgang ≥ 2,80 m, Brückendurchfahrtshöhe bis zu 9,10 m) werden festgelegt, um den Container- und Ro‑Ro‑Verkehr zu ermöglichen.
- Das Abkommen tritt in Kraft, sobald fünf Staaten ihre Ratifikations‑/Beitrittsurkunden hinterlegt haben und mindestens drei dieser Staaten durchgehend Wasserstraßen des Netzes verbinden; sonst gilt eine Frist von 90 Tagen nach Hinterlegung.
- Streitigkeiten zwischen Vertragsparteien, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden einem Schiedsverfahren unterstellt; das Schiedsurteil ist bindend.
Abstimmung
SPÖ (57)
ÖVP (51)
FPÖ (34)
GRÜNE (20)
BZÖ (17)
Abstimmung
SPÖ
(57)
ÖVP
(51)
FPÖ
(34)
GRÜNE
(20)
BZÖ
(17)
Referenziert in
Reden
15 Reden insgesamt
Pro
Contra
Heinzl Anton
SPÖ
Dokumente (PDFs)
06 Änderung 15. 10. 2008 in deutscher Sprache (Übersetzung)
08 Änderung vom 15. Oktober 2008 in französischer Sprache
07 Änderung vom 15. Oktober 2008 in englischer Sprache
09 Änderung vom 15. Oktober 2008 in russischer Sprache
02 Übereinkommen in deutscher Sprache (Übersetzung)
04 Übereinkommen in französischer Sprache
03 Übereinkommen in englischer Sprache
05 Übereinkommen in russischer Sprache
10 Erklärung der Republik Österreich
Vertragstext
Materialien
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.