Sicherheitsmaßnahmen für ausländische Luftfahrzeuge
abgestimmt am
16.06.2010
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz legt fest, wie und wann ausländische Luftfahrzeuge in Österreich überprüft werden dürfen, um die Sicherheit des Luftverkehrs zu gewährleisten.
einfache MehrheitXXIV16.06.2010
Gesetz
Luftverkehr
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Das Gesetz regelt, dass die Austro Control GmbHVorfeldinspektionen bei ausländischen Luftfahrzeugen durchführen darf, wenn Zweifel an deren Sicherheit bestehen.
Ausnahmen gelten für Staatsluftfahrzeuge und leichte Flugzeuge unter 5700 kg, die nicht im gewerblichen Verkehr eingesetzt werden.
Die Behörde darf sicherheitsrelevante Informationen sammeln, verarbeiten und an andere EU‑Staaten sowie die Europäische Kommission weitergeben.
Mängel werden in drei Kategorien eingeteilt; bei Kategorie 2 und 3 muss der Halter innerhalb einer Frist Abhilfemaßnahmen nachweisen, bei Kategorie 3 kann ein sofortiges Flugverbot ausgesprochen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.