Novelle des Bundes‑Verfassungsgesetzes zur EU‑Mitwirkung und Mandatsverteilung
abgestimmt am
08.07.2010
Zusammenfassung
Die Novelle regelt die Mitwirkung Österreichs an EU‑Institutionen: Die Bundesregierung erstellt Vorschläge für EU‑Mandate, informiert Nationalrat und Bundespräsident und bezieht Länder, Verbände sowie Kommunen ein. Zusätzlich werden Berichtspflichten, Konsultationsrechte und Klagebefugnisse des Parlaments festgelegt.
2/3 MehrheitXXIV08.07.2010
Gesetz
Verfassung
Zweite Kammer
Europäische Union
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.08.2010
Die Bundesregierung erstellt Vorschläge für die Besetzung wichtiger EU‑Institutionen und muss diese dem Nationalrat sowie dem Bundespräsidenten vorlegen.
Für den Wirtschafts‑ und Sozialausschuss werden Vorschläge von berufsständischen Vertretungen eingeholt.
Die Länder schlagen jeweils ein Mitglied und einen Stellvertreter für den Ausschuss der Regionen vor; die übrigen Plätze werden vom Gemeindebund und Städtebund gestellt.
Der zuständige Bundesminister berichtet jährlich dem Nationalrat und Bundesrat über geplante EU‑Vorhaben und die voraussichtliche österreichische Position.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.