Erweiterung der Lehrbefugnisse für die Berufsreifeprüfung und modulare Unterrichtsorganisation
abgestimmt am
17.06.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert die Zugangsberechtigung für Lehrende in Vorbereitungskursen zur Berufsreifeprüfung und passt die Formulierung zu modularen Lernmodulen an. Es tritt am 1. September 2010 in Kraft.
einfache MehrheitXXIV17.06.2010
Gesetz
Sekundarstufe
Erwachsenenbildung
Schwerpunkte
Die Formulierung in § 1 Abs. 1 Z 10 wird erweitert, sodass neben dem Abschluss des vierten Semesters nun auch der Abschluss aller Pflichtmodule der ersten vier Semester einer modular organisierten Schule anerkannt wird.
In § 8 Abs. 1 wird eine Liste von fünf Lehrämtern aufgenommen, deren Inhaber künftig als Vortragende in Vorbereitungskursen zur Teilprüfung „Fachbereich“ zugelassen sind.
Der neue Absatz (6) in § 12 legt fest, dass die Änderungen aus § 1 und § 8 am 1. September 2010 in Kraft treten.
In § 13 wird die Bezeichnung des Ressorts von „Bildung, Wissenschaft und Kultur“ zu „Unterricht, Kunst und Kultur“ geändert.
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