Anpassung des Schülerbeihilfengesetzes an modulare Berufsschulen
abgestimmt am
17.06.2010
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Schülerbeihilfengesetz, um die modulare Unterrichtsorganisation an Berufsschulen zu berücksichtigen und definiert neue Berechnungsgrundlagen für die Beihilfe.
einfache MehrheitXXIV17.06.2010
Gesetz
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
Der Begriff "Schüler" wird erweitert, sodass er nun auch Studierende an Schulen für Berufstätige umfasst.
Für Schulen, die nach dem herkömmlichen Semestermodell arbeiten, entspricht ein Semester einer Schulstufe.
An Schulen mit modularer Unterrichtsorganisation wird die Anzahl der absolvierten Modulstunden proportional zur Gesamtwochenstundenzahl eines Semesters als Schulstufe gewertet; daraus ergibt sich das prozentuale Ausmaß der Beihilfen.
Der Nachweis des günstigen Schulerfolgs erfolgt künftig über Modulzeugnisse, nicht mehr über ein Jahres‑ bzw. Semesterzeugnis.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.