Waffengesetz‑Novelle 2010: Neue Waffenkategorien, Registrierungs‑ und Sicherheitsvorschriften
abgestimmt am
16.06.2010
Zusammenfassung
Die Waffengesetz‑Novelle 2010 teilt Schusswaffen in vier Kategorien ein, führt eine Registrierungspflicht für Kategorie C/D ein, verschärft Auflagen zur sicheren Verwahrung und legt Meldepflichten bei Verlust oder Diebstahl fest.
einfache MehrheitXXIV16.06.2010
Gesetz
Informatik
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der neue § 16a verpflichtet Waffen- und Munitionsbesitzer, ihre Gegenstände sicher zu verwahren; das Innenministerium kann dazu nähere Verordnungen erlassen.
Für Schusswaffen der Kategorien C und D gilt eine Registrierungspflicht innerhalb von sechs Wochen nach Erwerb; die Registrierung erfolgt über einen ermächtigten Gewerbetreibenden.
Verlust oder Diebstahl von Schusswaffen muss unverzüglich der nächsten Sicherheitsdienststelle gemeldet werden.
Die Bundesminister für Inneres und für Landesverteidigung und Sport legen per Verordnung den Zeitpunkt fest, ab dem die Registrierungspflicht nach § 33 gilt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.