Änderung des BFG 2010: Budget‑ und Personalaufstockung für das Justizministerium
abgestimmt am
07.07.2010
Zusammenfassung
Das Bundesfinanzgesetz 2010 wird geändert, um zusätzliche Finanzmittel für den Personalplan des Justizministeriums zu schaffen und die Rückerstattung von Mehrausgaben durch Post und Telekom zu regeln.
einfache MehrheitXXIV07.07.2010
Gesetz
Haushaltsplan
Schwerpunkte
Der Höchstbetrag, bis zu dem die Ermächtigung ausgeübt werden kann, wird um Beträge aus § 41 BHG erweitert.
Ein neuer Buchstabe e wird eingefügt, der die Rückerstattung von Mehrausgaben für Beamte aus Post und Telekom regelt.
Ein neuer Voranschlagsansatz (2/13205) wird im Bundesvoranschlag aufgenommen, um die Refundierungen von Post und Telekom zu buchen.
Der Personalplan 2010 wird um insgesamt 151 Stellen erweitert – davon 34 Justiz‑ und 55 Verwaltungsstellen, wovon 35 speziell für ehemalige Post‑/Telekom‑Bedienstete vorgesehen sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.