Vereinbarung zur Umsetzung der EU‑Energieeffizienzrichtlinie 2006/32/EG
abgestimmt am
09.07.2010
Zusammenfassung
Die Vereinbarung zwischen Bund und den neun österreichischen Ländern setzt ein nationales Energieeinsparziel von 80 400 TJ bis Ende 2016 (Zwischenziel 17 900 TJ bis 2010) und definiert koordinierte Maßnahmen, Mess‑ und Prüfmethoden sowie Berichtspflichten, um die EU‑Richtlinie 2006/32/EG umzusetzen.
einfache MehrheitXXIV09.07.2010
Andere
Energie
Föderalismus
Schwerpunkte
Festlegung eines nationalen Energieeinsparrichtwertes von 80 400 TJ bis zum 31. Dezember 2016 und eines Zwischenziels von 17 900 TJ bis zum 31. Dezember 2010.
Bund und Länder erstellen bis zum 1. Juni 2007, 2011 und 2014 jeweils einen gemeinsamen Energieeffizienz‑Aktionsplan, der die Maßnahmen zur Erreichung des Richtwertes enthält.
Messung und Überprüfung der erzielten Energieeinsparungen erfolgt nach dem von der EU‑Kommission entwickelten harmonisierten Bottom‑Up‑Modell.
Der öffentliche Sektor muss mindestens zwei von sechs möglichen energieeffizienten Beschaffungsmaßnahmen umsetzen, z. B. Auswahl energieeffizienter Produkte oder Durchführung von Energieaudits.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.