Umsetzung der EU‑Richtlinien im Bank‑ und Wertpapierwesen (Änderung BWG, WAG 2007, BMSVG)
abgestimmt am
07.07.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz passt das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Betriebliche‑Mitarbeiter‑und‑Selbständigenvorsorgegesetz an EU‑Richtlinien an. Es definiert bedeutende Zweigstellen, regelt hybride Kapitalinstrumente, Verbriefungs‑ und Sicherungsrisiken und stärkt die grenzüberschreitende Aufsicht. Die meisten Bestimmungen gelten ab dem 31. Dezember 2010.
einfache MehrheitXXIV07.07.2010
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Die FMA kann Zweigstellen von Kreditinstituten aus anderen EU‑Staaten als bedeutend einstufen, wenn ihr Marktanteil mindestens 2 % der Einlagen im Inland beträgt oder ihre Schließung die Marktliquidität stark gefährden würde.
Kreditinstitute, die als Originator oder Sponsor von Verbriefungen auftreten, müssen den materiellen Nettoanteil (mindestens 5 % des Nominalwerts) offenlegen und kontinuierlich halten.
Hybridkapital kann bis zu 50 % des Kernkapitals ausmachen; innerhalb dieser Obergrenze gelten unterschiedliche Höchstanteile für unbefristete, wandelbare und befristete Instrumente.
Großveranlagungen dürfen 25 % der anrechenbaren Eigenmittel (max. 150 Mio. €) nicht überschreiten; bei Kreditinstituten, die Teil einer Gruppe sind, gelten strengere Obergrenzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.