Einführung einer neuen Einschätzungsverordnung zur Feststellung des Grades der Behinderung
abgestimmt am
07.07.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz führt ab dem 1. September 2010 eine neue Einschätzungsverordnung ein, mit der der Grad der Behinderung in mehreren Rechtsbereichen einheitlich ermittelt wird. Es legt Übergangsregelungen bis zum 31. August 2013 fest und definiert den Begriff "Behinderung" neu.
einfache MehrheitXXIV07.07.2010
Gesetz
Ausweis
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Eine neue Einschätzungsverordnung wird eingeführt, die ab dem 1. September 2010 für die Feststellung des Grades der Behinderung gilt.
Die Berufungskommission bleibt weisungsfrei und unterliegt der Aufsicht des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Für laufende Verfahren gilt eine Übergangsregelung: bis zum 31. August 2013 dürfen Anträge nur bei nachgewiesener Verschlechterung gestellt werden; sonst bleibt der bisher festgestellte Grad unverändert.
Der Begriff "Behinderung" wird neu definiert: jede nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung von mehr als sechs Monaten, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.