Einheitliche Insolvenz‑Terminologie in österreichischen Gesetzen
abgestimmt am
09.07.2010
Zusammenfassung
Das IRÄ‑BG passt rund 70 Gesetze an: Alle Verweise auf „Konkurs“, „Ausgleichsverfahren“ und „Zwangsausgleich“ werden durch die einheitliche Terminologie des Insolvenzrechts („Insolvenzverfahren“, „Sanierungsplan“) ersetzt, sodass die Vorschriften der Insolvenzordnung überall gelten.
einfache MehrheitXXIV09.07.2010
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Die Behandlung von Sozialversicherungs‑Beiträge wird künftig nach den Vorschriften der Insolvenzordnung (IO) geregelt, nicht mehr nach der Konkurs‑ bzw. Ausgleichsordnung.
Für das Notarversicherungsgesetz gilt dieselbe Regelung: Beiträge im Insolvenzverfahren folgen den IO‑Vorschriften.
Im Betriebspensionsgesetz wird der Ausdruck „Konkurs“ durch „Insolvenzverfahren“ ersetzt, sodass Pensionsrückstellungen im Insolvenzfall als Sondermasse gelten.
In mehreren Gesetzen (z. B. Bankwesengesetz, Börsegesetz) wird das Wort „Zwangsausgleich“ durch „Sanierungsplan“ ersetzt, damit die neue Sanierungs‑ und Eigenverwaltungsregelung Anwendung findet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.