Novelle des Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsgesetzes (BUAG)
abgestimmt am
07.07.2010
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt das Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsgesetz an das allgemeine Urlaubsrecht an, erhöht die notwendige Anwartschaftsperiode, erweitert Auskunftspflichten und erhöht die Erstattung von Nebenleistungen.
einfache MehrheitXXIV07.07.2010
Gesetz
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Lehrlinge, die gleichzeitig in den Lehrberufen Dachdecker/in und Spengler/in ausgebildet werden, gelten nicht mehr als unter das BUAG fallend.
Der Urlaubsanspruch wird an das Kalenderjahr gekoppelt; ab 52 Anwartschaftswochen gibt es 30 Urlaubstage, bei 1 150 Wochen sogar 36 Tage.
Teilweise Beschäftigungszeiten, die keine vollen Wochen ergeben, werden im gleichen Kalenderjahr zusammengezählt, um volle Anwartschaftswochen zu bilden.
Urlaubsvereinbarungen dürfen sich nur auf bereits gemeldete Anwartschaftswochen beziehen; für nicht gemeldete Zeiten kann kein Urlaubsentgelt gefordert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.