Stärkung des Risikomanagements und Einführung von Doppelspitze bei der ÖBFA
abgestimmt am
07.07.2010
Zusammenfassung
Der Entwurf stärkt das Risikomanagement der ÖBFA, führt ein Vier‑Augen‑Prinzip für die Geschäftsführung ein und legt neue Berichtspflichten fest.
einfache MehrheitXXIV07.07.2010
Gesetz
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Gesellschaftsvertrag muss die Einzelvertretungsmacht, Einzelprokura oder Einzelhandlungsvollmacht für den gesamten Geschäftsbetrieb ausschließen, um das Vier‑Augen‑Prinzip zu sichern.
Bestimmungen des Bankwesengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes und der Gewerbeordnung gelten nicht für die ÖBFA, ausgenommen bestimmte Abschnitte, sodass spezielle Regeln für die Agentur Anwendung finden.
Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit muss der Aufsichtsrat und das Finanzministerium informiert werden.
Der Vorstand führt die Geschäfte nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und einer vom Aufsichtsrat genehmigten Geschäftsordnung; die Vertretung erfolgt durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder einen Geschäftsführer mit Prokurist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.