Novelle des Dienstrechts – Anpassung von Urlaub, Beförderung und Vordienstzeiten
abgestimmt am
08.07.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz passt das Urlaubs‑ und Besoldungsrecht an EU‑Gleichbehandlungsstandards an: Urlaub wird ab dem 43. Geburtstag auf 240 Stunden erhöht, die Beförderungsdauer von 2 auf 5 Jahre verlängert und Vordienstzeiten nur bis zum Ende der Schulpflicht angerechnet.
einfache MehrheitXXIV08.07.2010
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Ein jährlicher Erholungsurlaub von 200 Stunden wird auf 240 Stunden erhöht, sobald der 43. Geburtstag (bei Richtern bereits ab dem 36. Jahr) erreicht ist.
Der Zeitraum, der für die Beförderung von der ersten in die zweite Gehaltsstufe nötig ist, wird von zwei auf fünf Jahre verlängert.
Vordienstzeiten dürfen nur bis zum Abschluss der allgemeinen Schulpflicht (1. Juli des Jahres nach Vollendung) angerechnet werden.
Für Beschäftigte, die bis zum 31. Dezember 2010 bereits ein Urlaubsausmaß von 240 Stunden erworben haben, bleibt dieses Anspruch erhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.