Änderung des Immissionsschutzgesetzes‑Luft: PM2,5‑Grenzwerte, AEI‑Ziel und Brennverbots‑Erweiterung
abgestimmt am
09.07.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert das Immissionsschutzgesetz‑Luft um neue Feinstaub‑Grenzwerte, definiert den AEI, legt Verpflichtungen für Landeshauptmänner fest und verschärft das Verbot des offenen Verbrennens von Materialien. Zusätzlich werden Kennzeichnungen für Kraftfahrzeuge eingeführt und Geldstrafen bei Verstößen festgelegt.
einfache MehrheitXXIV09.07.2010
Gesetz
Umwelt
Schwerpunkte
Ein neuer Jahresmittelwert‑Grenzwert von 25 µg/m³ für PM2,5 wird eingeführt; gilt ab 01.01.2015.
Landeshauptmänner müssen sicherstellen, dass der AEI an allen Messstellen im Zeitraum 2013‑2015 maximal 20 µg/m³ beträgt.
Das nationale Ziel ist, den AEI bis 2020 im Vergleich zu 2011 um einen im Anhang XIV festgelegten Prozentsatz zu senken.
Der Bundesminister muss innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten ein Messkonzept für die neuen Grenz‑ und Zielwerte erlassen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.