Sozialrechts‑Änderungsgesetz 2010 – umfassende Reform der Sozialversicherungen
abgestimmt am
07.07.2010
Zusammenfassung
Das SRÄG 2010 ändert zahlreiche Sozialversicherungsgesetze, führt einen 7‑%‑Überweisungsbetrag für Ausscheidende aus pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnissen ein und modernisiert Verwaltungsverfahren.
einfache MehrheitXXIV07.07.2010
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Ein neuer Überweisungsbetrag von 7 % des letzten vollen Monatsentgelts wird für Personen eingeführt, die nach dem 31. Dezember 2004 oder nach § 136b des Beamten‑Dienstrechtsgesetzes 1979 in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis aufgenommen wurden.
VertreterInnen juristischer Personen, gesetzliche VertreterInnen und VermögensverwalterInnen erhalten eine klare Pflicht zur fristgerechten Beitragszahlung aus den von ihnen verwalteten Mitteln.
Der Verweis auf das Verwaltungsvollstreckungsgesetz wird von der Fassung 1950 auf die aktuelle Fassung von 1991 geändert, wodurch das Verfahren zur Beitragseintreibung modernisiert wird.
Die Pensionsversicherungsanstalt kann Verträge mit Gebietskörperschaften, dem Arbeitsmarktservice und anderen öffentlich‑rechtlichen Einrichtungen schließen, um medizinische Begutachtungen zu organisieren; Pauschalbeträge können vereinbart werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.