Amtssitzabkommen zwischen Österreich und der EU‑Agentur für Grundrechte
abgestimmt am
18.11.2010
Zusammenfassung
Das Amtssitzabkommen legt den Sitz der EU‑Agentur für Grundrechte in Wien fest, befreit ihre Rechtsgeschäfte von Steuern und Zöllen und gewährt dem Personal umfangreiche Privilegien sowie Sicherheitsregelungen.
einfache MehrheitXXIV18.11.2010
Andere
Europäische Union
internationales Abkommen
diplomatische Beziehungen
Schwerpunkte
Der Sitz der Agentur wird in Wien festgelegt; das Gelände und temporär genutzte Tagungsräume gehören zum Amtssitzbereich.
Alle Rechtsgeschäfte der Agentur sowie die dafür erforderlichen Urkunden sind von Steuern, Gebühren und Zöllen befreit.
Beamte und sonstige Bedienstete erhalten umfangreiche Privilegien: Besitz von Wertpapieren und Immobilien, alle vier Jahre zollfreier Fahrzeugimport, Zugang zum Commissary und diplomatische Immunitäten für leitende Personen.
Die Agentur ist für Sicherheit und Ordnung im Amtssitz verantwortlich; österreichische Behörden dürfen das Gelände nur mit Erlaubnis betreten, unterstützen jedoch bei Notfällen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.