Ratifikation des Haager Kinderschutz‑Übereinkommens 1996
abgestimmt am
20.10.2010
Zusammenfassung
Der Entwurf sieht vor, das Haager Kinderschutz‑Übereinkommen von 1996 zu ratifizieren und damit das ältere Haager Minderjährigenschutz‑Übereinkommen von 1961 zu ersetzen. Ziel ist eine klarere Zuständigkeitsregelung zum Schutz von Kindern bei grenzüberschreitenden Fällen.
einfache MehrheitXXIV20.10.2010
Andere
junger Mensch
Bürgerliches Recht
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Die Behörden des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sind grundsätzlich für alle Schutzmaßnahmen zuständig.
Für Flüchtlingskinder oder Kinder ohne feststellbaren gewöhnlichen Aufenthalt gelten Sonderregeln, die die Behörden des Staates, in dessen Hoheitsgebiet das Kind sich befindet, zuständig machen.
Bei widerrechtlicher Entführung bleibt die Behörde des Herkunftsstaates bis zum Erwerb eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts durch das Kind zuständig.
Eine zuständige Behörde kann im Einzelfall die Zuständigkeit auf eine andere Vertragsstaat‑Behörde übertragen, wenn diese das Kindeswohl besser wahren kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.