Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Hongkong regelt, welche Steuern auf Einkommen und Vermögen in welchem Land erhoben werden dürfen, definiert Ansässigkeit und Betriebsstätten und verhindert die doppelte Besteuerung durch Anrechnung bzw. Befreiung.
einfache MehrheitXXIV20.10.2010
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen gilt für natürliche und juristische Personen, die in Österreich oder Hongkong ansässig sind.
Es umfasst alle bestehenden und zukünftigen Steuern auf Einkommen und Vermögen, wie Gewinnsteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Grundsteuer usw.
Eine Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung, die mindestens sechs Monate für Bau‑/Montagearbeiten oder mehr als 183 Tage für Dienstleistungen genutzt wird.
Gewinne eines Unternehmens werden nur dort besteuert, wo das Unternehmen eine Betriebsstätte hat; Gewinne einer Betriebsstätte werden nach dem Fremdverhaltensgrundsatz zugeordnet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.