Novelle zum Zivildienstgesetz 2010 – Erweiterung, Verwaltungsvereinfachung und neue Disziplinarmaßnahmen
abgestimmt am
22.09.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert den Zivildienst um Kinderbetreuung, Integration und Waffen‑Ausnahmen, verlagert Befugnisse auf die Zivildienstserviceagentur, führt ein Erlöschensverfahren bis zum 28. Lebensjahr ein und verschärft disziplinarische Maßnahmen.
einfache MehrheitXXIV22.09.2010
Gesetz
Zivildienst
Schwerpunkte
Der Tätigkeitsbereich des Zivildienstes wird um Kinderbetreuung, Integration und Beratung von Ausländern erweitert.
Der Landeshauptmann richtet seine Zuständigkeit nach dem Sitz der Einrichtung aus; Bescheide müssen an die Zivildienstserviceagentur gemeldet werden.
Wehrpflichtige werden im Stellungsverfahren schriftlich über das Recht und die Möglichkeiten einer Zivildiensterklärung informiert.
Ausnahmen vom Verbot des Erwerbs und Besitzes von Waffen können für Jagd, traditionelle Schützenvereinigungen und Sportschützen erteilt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.