Zusammenfassung
Das Staatsvertrag zwischen Österreich und Albanien regelt die gegenseitige Hilfe bei Katastrophen. Es definiert zuständige Behörden, erleichtert Grenzübertritte für Hilfsmannschaften und legt fest, dass der leistende Staat keine Kosten erstattet, außer bei privaten Vermittlungen.einfache Mehrheit XXIV 18.11.2010
Andere
Zivilschutz
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Ziel des Abkommens ist die Schaffung eines völkerrechtlichen Rahmens für freiwillige, gegenseitige Hilfe bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen.
- Zuständige Behörden sind das österreichische Bundesministerium für Inneres und das albanische Innenministerium; sie tauschen regelmäßig Kontaktdaten aus.
- Grenzformalitäten für Hilfsmannschaften werden auf das notwendige Minimum reduziert – kein Visum, keine Aufenthaltsgenehmigung, nur ein Nachweis über Auftrag und Namensliste.
- Ein- und Ausfuhr von Ausrüstung und Hilfsgütern werden zollfrei und steuerfrei ermöglicht; nur die übermittelte Ausrüstungs‑ und Hilfsgüterliste ist vorzulegen.
Reden
7 Reden insgesamt
Pro
Contra
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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